Anerkennung von Prüfungsleistungen
Aufgrund der Einführung neuer Studien und vieler Doppelstudien gibt es eine Vielzahl von Anerkennungsarten, die unterschiedlich gehandhabt werden. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig. Nach den Erläuterungen folgen zwei Übersichtstabellen, eine für Pflichtveranstaltungen der anglistischen Studien, die zweite für Anerkennungen im Rahmen von Erweiterungscurricula.
Um Prüfungsleistungen für ein Studium der SPL 12 Anglistik oder ein Erweiterungs-curriculum anerkennen zu lassen, reichen Sie - je nach Art der Anerkennung - die in der Tabelle unten genannten Unterlagen in der StudienServiceStelle Anglistik ein.
Einreichen des Anerkennungsantrags über UNIVIS (nur für interne Anerkennungen, seit 7.7.2011): Bitte klären Sie vor dem Einreichen mit der jeweils Zuständigen, welche Leistungen wofür anerkannt werden können und welche Studienplanpunkte und Lehrinhalte Sie wählen müssen. Kontakt: Mag. Wittmann für Alternative Erweiterungen; Mag. Olsson für alle anderen internen Anerkennungen.
Anleitung für das Einreichen von Anerkennungen über UNIVISonline:
http://studentpoint.univie.ac.at/durchs-studium/anerkennungen/interne-pruefungen/
Anerkennungen werden grundsätzlich a) in Form eines Bescheids oder b) auf Basis einer Verordnung durchgeführt.
Bei einer Anerkennung mit Bescheid füllen Sie bitte das Anerkennungsansuchen vollständig aus und legen die notwendigen Unterlagen (Zeugnisse etc.) bei.
Auch bei einer Anerkennung gemäß Verordnung ist das Anerkennungsansuchen auszufüllen. Hier kann aber der tabellarische (mittlere) Teil durch ein Sammelzeugnis ersetzt werden, in dem jene Prüfungen, die anerkannt werden sollen, deutlich markiert sind (z.B. mit Highlighter). Allerdings trägt das Ausfüllen des mittleren Teils oft auch zur Übersichtlichkeit des Ansuchens bei - bitte entscheiden Sie selbst, welche Variante in Ihrem Fall sinnvoller ist.
Achtung: Bitte markieren Sie alle - aber nicht mehr (!) Prüfungen als Sie anerkennen lassen wollen. Wenn Prüfungen (etwa aus dem Diplomstudium A 343 für das Lehramt A 190 344) als freie Wahlfächer anerkannt werden sollen, markieren Sie die entsprechenden Prüfungen zusätzlich mit "fW".
"Umstieg": Das Umstiegsformular ist nur dann zu verwenden, wenn Sie von einem Diplomstudium A 343 auf den BA 033 612 wechseln. Der Wechsel vom Lehramt zum BA English and American Studies oder umgekehrt ist KEIN "Umstieg". In diesen Fällen müssen Sie in der Zulassungsabteilung die gewünschte neue Studienrichtung inskribieren und reichen danach bei unserer SSS den Anerkennungsantrag ein.
Wenn Sie unterschiedliche Anerkennungsarten (Bescheid/Verordnung) beantragen wollen - s. Tabelle -, füllen Sie bitte für jede ein eigenes, vollständiges Ansuchen aus. Prüfungsleistungen von außerhalb der Universität Wien und Prüfungsleistungen aus nicht-anglistischen Studien an der Universität Wien fassen Sie bitte in einem Antrag zusammen, sofern die Anerkennung für dieselbe Studienkennzahl erfolgt. Für Anerkennungen für EC-Module oder Alternative Erweiterungen bitte immer einen eigenen Antrag ausfüllen (anderer Bescheidtext).
Bei Doppelstudien suchen Sie bitte immer um die Anerkennung größerer Bündel von Prüfungsleistungen an, nicht jedes Semester für einzelne/wenige Leistungen.
Eine Anerkennung von Leistungen für ein neu begonnenes Studium darf frühestens am Tag des offiziellen Studienbeginns beantragt werden. (Das ist - auch bei Inskription vor diesem Datum - oft der Semesterbeginn.)
Studienunterbrechung / Fächertausch: Wenn die Studienkennzahl(en) gleich geblieben sind, ist keine Anerkennung notwendig.
Ebenfalls keine Anerkennung ist nötig für:
- Leistungen, die bereits für das gewünschte Zielstudium abgelegt wurden und nur umcodiert werden müssen (wenn Sie damit Probleme haben, wenden Sie sich bitte an die SSS). Das gilt auch für Leistungen aus den anderen Studienelementen des Lehramtsstudiums (A 190 344 xxx = ein Studium).
- Sprachtest
VERSTÄNDIGUNG / ABHOLUNG:
Fällt Ihr Anerkennungsantrag in die Rubrik Anerkennung per Bescheid, werden Sie per E-Mail durch die SSS verständigt, sobald der ausgestellte Anerkennungsbescheid abholbereit ist. In UNIVIS werden die anerkannten Leistungen erst nach Abholung des Bescheids sichtbar (Rechtskräftigwerden des Bescheids).
Bei einer Anerkennung per Verordnung wird kein Bescheid ausgestellt, daher erfolgt auch keine Verständigung, lediglich ein Vermerk im UNIVIS-Account. Sie können selbst in UNIVIS unter Prüfungsleistungen kontrollieren, ob die Anerkennung durchgeführt wurde und vollständig ist. Bei einer Anerkennung laut Anerkennungsverordnung holen Sie bitte Ihre dem Antrag beigelegten Zeugnisse/Unterlagen in der SSS ab, sobald die anerkannten Leistungen in UNIVIS aufscheinen. (Falls Sie statt der mittleren Seiten des Antrags ein markiertes Sammelzeugnis abgegeben haben, verbleibt dieses bei uns.)
Bitte beachten Sie auch, dass dem Antrag beigelegte Sammelzeugnisausdrucke ein Jahr nach deren Ausstellungsdatum vernichtet werden, wenn sie nicht abgeholt werden.
Dauer des Anerkennungsprozederes: max. 2 Monate
(durchschnittliche Dauer: 3-4 Wochen)
Übersicht: Studien der SPL 12 Anglistik (+fWF)
| Art der Anerkennung | Was wird eingereicht? | Wo abholen? | Information |
| Umstieg von Anglistik und Amerikanistik (Diplom) auf English and American Studies (BA) [Verordnung] | - Meldung der Unterstellung (2-fach)1 - Ansuchen um Anerkennung - Sammelzeugnis mit markierten Prüfungen | SSS Anglistik | Barbara Olsson |
| Leistungen aus einem AHStG-/ UniStG-Studium für ein UniStG-/ BA-Studium (z.B.: Prüfungen aus dem alten Studienplan, Doppelstudium) [Verordnung] | - Ansuchen um Anerkennung - Sammelzeugnis mit markierten Prüfungen | SSS Anglistik | Barbara Olsson |
| Leistungen aus einem BA-Studium für ein Lehramtsstudium [Anerkennung mit Bescheid] | - Ansuchen um Anerkennung - Sammelzeugnis mit markierten Prüfungen | SSS Anglistik | Susanne Reichl |
Anerkennung bei ausreichenden Vorleistungen aus dem Diplomstudium | - Meldung der Unterstellung (2-fach)1 - Ansuchen um Anerkennung - Sammelzeugnis mit markierten Prüfungen | SSS Anglistik | Barbara Olsson |
Freie Wahlfächer (Diplomstudium Anglistik und Amerikanistik) | - Bewilligter Wahlfächer- antrag (sh. Formulare) | SSS Anglistik | Susanne Reichl |
| An der Universität Wien (außerhalb der Anglistik) oder anderen Universitäten absolvierte Prüfungsleistungen [Anerkennung mit Bescheid] | - Ansuchen um Anerkennung - Zeugnisse der anzuerkennenden Prüfungsleistungen | SSS Anglistik | Universität Wien: Susanne Reichl Andere Universität: Barbara Olsson |
| Anerkennung von Prüfungsleistungen für ein MA-Studium [Anerkennung mit Bescheid] | - Ansuchen um Anerkennung - Zeugnisse der anzuerkennenden Prüfungsleistungen | SSS Anglistik | Susanne Reichl |
| Prüfungsleistungen, die im Rahmen von ERASMUS-Programmen absolviert wurden [Anerkennung mittels LLP-Bescheid] | - Ansuchen um Anerkennung - ERASMUS/LLP-Formular "Antrag - Anerkennung - Studienerfolgsnachweis" - Zeugnisse der Gastuniversität | Monika Wittmann bzw. Ulrike Zillinger | Monika Wittmann |
| Prüfungsleistungen, die im Rahmen von Joint Study-Programmen absolviert wurden [Anerkennung mit Bescheid] | - Ansuchen um Anerkennung - Joint Study-Anerkennungsformular - Zeugnisse der Gastuniversität | SSS Anglistik | Monika Wittmann |
1 Wurde der Wechsel zum Bachelorstudium bereits dem Referat für Studienzulassung gemeldet, ist dieses Formular nicht erforderlich.
Übersicht: Erweiterungscurricula inkl. Alternative Erweiterungen (BA-Studien)
NB.: Studierende eines BA English and American Studies, die sich Prüfungsleistungen aus anderen Studienrichtungen im Rahmen eines ECs dieses Faches anerkennen lassen möchten, müssen sich an die für diese zuständige Studienprogrammleitung dieses Faches wenden (die SPL Anglistik kann z.B. nicht entscheiden, ob bestimmte Prüfungen aus klass. Philologie in ein "EC Klassische Philologie" passen oder nicht).
| Art der Anerkennung | Was wird eingereicht? | Wo abholen? | Information |
| 1. Studierende eines BA English and American Studies: Anerkennungen von Prüfungsleistungen aus anderen Bereichen für das EC im Rahmen der Alternativen Erweiterungen (15 ECTS) [Anerkennung mit Bescheid] | - Ansuchen um Anerkennung - Sammelzeugnis mit markierten Prüfungen | SSS Anglistik | Monika Wittmann |
| 2. Studierende eines BA English and American Studies: Anerkennung von Prüfungsleistungen, die im Rahmen von ERASMUS- oder Joint-Study-Programmen für ein EC Alternative Erweiterungen (15 ECTS) erbracht wurden [Anerkennung mittels LLP-Bescheid] | - Ansuchen um Anerkennung - ERASMUS/LLP-Formular "Antrag - Anerkennung - Studienerfolgsnachweis" - Zeugnisse der Gastuniversität | Monika Wittmann | |
3. Studierende anderer BA-Studien mit einem / mehreren EC World of English: Anerkennung von Prüfungsleistungen für eines der anglistischen ECs (World of English 1 bis 3) | - Ansuchen um Anerkennung - Sammelzeugnis mit markierten Prüfungen | SSS Anglistik | Susanne Reichl |
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