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Erasmus- und Joint-Study-Programme

Aberdeen University

Die folgenden von Mag Wittmann erstellten Informationen gelten für die Studienplätze der Programme Wittmann, Soukup und Draxlbauer. Erkundigen Sie sich aber auch bei den anderen Koordinatoren (v.a. Prof. Zacharasiewicz) hinsichtlich besonderer Bedingungen, Umstände und - vor allem - Bewerbungsfristen!


 

Voraussetzungen für die Teilnahme, Sprachtests

Grundsätzlich können an den Programmen Diplom- und MA-Studierende, Lehramtsstu-dierende (Erst- und Zweitfach) und ggf. BA-Studierende teilnehmen. BA-Studierende müssen sich bei Antritt des Auslandsstudiums jedoch mindestens im 4./5. anrechen-baren Semester befinden und die allenfalls von den Partneruniversitäten verlangten sprachlichen Voraussetzungen mitbringen.
Nicht am Programm teilnehmen können Studierende, die English Studies im Erweiterungscurriculum (World of English) belegen. Für die Abfassung einer Diplomarbeit (ohne Besuch von Lehrveranstaltungen) und für DissertantInnen ist das Erasmus-Programm nicht geeignet; dies gilt auch für die drei Joint-Study-Plätze in Toronto und Maryland).

Voraussetzung für die Teilnahme an den Programmen sind

  • für Erasmus-Plätze (= UK, Irland, Kontinentaleuropa) der Abschluß des ersten Studienabschnittes im Diplomstudium Anglistik bzw. im UF Englisch bis Ende Juni 2012, bzw. ein aufrechtes Masterstudium bzw. BA-Studium an unserem Institut. BA-Studierende müssen vor Antritt im 4.-5. Semester sein; bei Masterstudierenden ist entscheidend, dass aus dem Motivationsschreiben ein überzeugender Forschungs- bzw. Interessensschwerpunkt hervorgeht (auch in Hinblick auf die Masterarbeit).
  • für die Joint-Study-Plätze (Toronto, Maryland) ist der Abschluß des ersten Studienabschnitts (Diplomstudium, UF Englisch) bis Ende Februar 2012 verpflichtend. 
  • sowie zusätzlich ein Notendurchschnitt im Fach Anglistik und Amerikanistik / UF Englisch / English Studies (MA/ BA) nicht über 3,0. Die meisten unserer Partneruniversitäten in Großbritannien und Nordamerika verlangen sogar einen wesentlich besseren Notenschnitt - überprüfen Sie selbst bei den einzelnen Plätzen die "English language requirements" (meist auf den Webseiten der International Offices / Erasmus incomings zu finden).

Sprachtests: TOEFL, IELTS
Die nordamerikanischen Universitäten (Toronto, Maryland) verlangen grundsätzlich einen offiziellen Sprachtest - wahlweise IELTS (academic module) oder TOEFL (academic). Auch immer mehr britische Universitäten führen diese Tests als Voraussetzung für den Zugang von Kursen in höheren Studienjahren ein, z.B. Edinburgh, Manchester University und Aberdeen; in Aberdeen wird der Test allerdings zu Beginn des Auslandsaufenthaltes vor Ort und kostenlos durchgeführt. Die Universität Nottingham verläßt sich bisher auf die Vorauswahl durch das Institut, doch kann es auch hier nicht schaden, ein offizielles Testergebnis vorzulegen.

Der IELTS kann einmal pro Monat über das British Council abgelegt werden: http://www.britishcouncil.org/de/austria.htm (Kosten € 180,-)
Der internet-based TOEFL-Test (iBT )wird am Centre International Universitaire in Wien abgehalten: http://www.ciu.at/main.php?main=0 (Kosten € 190,-)
N.B.: Ob die Universitäten Ottawa und Montreal (Programm Prof. Zacharasiewicz bzw. Kanada-Zentrum) inzwischen auch Sprachtests verlangen, erfragen Sie bitte direkt bei Prof. Zacharasiewicz.

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Anmeldung, Auswahl (Nominierung) und Kontaktpersonen

Die Anmeldung für die Teilnahme im Studienjahr 2012/2013 läuft von Anfang Dezember 2011 bis zum 20. Februar 2012. Der Zeitpunkt der Anmeldung ist für die Auswahl unerheblich; für die Anmeldung ist ein Anmeldeformular (PDF) und ein Motivationsschreiben in englischer Sprache (ein bis zwei A4-Seiten, getippt + eingescanntes Passfoto) notwendig. Bitte beides bei Mag. Wittmann abgeben oder bei Abwesenheit im Türkuvert deponieren.
Mitte März 2012 (meist am Dies Academicus, 12.3.) nehmen alle BewerberInnen an einem kurzen mündlichen Interview auf Englisch vor einer institutsinternen Kommission teil (4-5 InstitutsvertreterInnen aus Literatur, Linguistik, Cultural Studies, Amerikanistik usw.). Notendurchschnitt, das Motivationsschreiben und persönlicher Eindruck beim Interview (Motivation und akademisches Interesse an einem Bereich des Faches, Selbständigkeit, Organisationsfähigkeit persönliches Auftreten) bilden gemeinsam die Grundlage für die Reihung aller BewerberInnen. Am Ende der Interviews steht dann zunächst eine gereihte Liste aller BewerberInnen. Bei einem weiteren Treffen ein bis zwei Tage nach den Interviews werden die Studienplätze entsprechend dieser Liste vergeben. Das bedeutet, daß zunächst die Aufnahme in das Programm erfolgt, und in einem zweiten Schritt der Studienort vergeben wird; die Angabe von Präferenzen / Wunschstudienorten bei der Anmeldung ist aber jedenfalls notwendig (siehe auch Tipps zum Motivationsschreiben).
Für weitere Fragen stehen zur Verfügung:

  • Mag. Monika WITTMANN, Sprechstunde: Dienstag, 14-16 h (während des Semesters) bzw. nach Vereinbarung auch andere Termine (Email: monika.wittmann@univie.ac.at)
  • Dr. Barbara SOUKUP, Sprechstunde, Dienstag 11-12 h
  • Dr. Michael DRAXLBAUER Montag, 14- 15 h und n.V.
  • Prof. Waldemar ZACHARASIEWICZ, Sprechstunde Dienstag, 11-12 h (Joint Study: Ottawa, Montreal)

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Parallelanmeldungen an mehreren Instituten / für gesamtuniversitäre Joint-Study-Programme

Es ist möglich, sich für mehrere Erasmus-Programme anzumelden, dies sollte aber angegeben werden.
Es gibt eine Absprache mit dem Büro für Studierendenmobilität (Forschungsservice und Internationale Beziehungen, Hauptgebäude) bezüglich der gesamtuniversitären Joint-Study-Plätze in den USA und in Australien. Studierende, die bei diesen Plätzen im Jänner erfolgreich waren, können später nicht mehr zu diesem Programm wechseln. Wer aber bei der Bewerbung auf der Hauptuni nicht erfolgreich war, wahrt seine Chance an der Anglistik.

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Finanzielle Unterstützung / Stipendien

Die Plätze in Großbritannien, Irland bzw. in anderen EU-Staaten werden durch ein Erasmus-Stipendium (österr. Bundesmittel und EU-Mitteln) unterstützt; jene in Nordamerika durch ein Joint-Study-Stipendium (Mittel der Universität Wien). StudienbeihilfebezieherInnen erhalten stattdessen Auslandsstudienbeihilfe.
Für beide Stipendien erfolgt jährlich eine Neuberechnung, so dass die Raten für das laufende Jahr immer nur einen Richtwert darstellen. Die neuen Zuschußhöhen werden erst wenige Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts errechnet (zwischen April und Juni).
Bezüglich der Zuschüsse und der tatsächlichen Kosten orientieren Sie sich am besten an den Studierendenberichten (siehe "Wichtige Links" am Ende dieser Seite bzw. Erasmus-Stipendienhöhe und Joint-Study-Zuschuß.)

Neben dem Erasmus- und dem Joint-Study-Stipendium darf kein weiterer Zuschuß aus Bundesmitteln beantragt werden. Es ist jedoch möglich, bei Landesregierungen und ähnlichen Nicht-Bundeseinrichtungen um zusätzliche Unterstützung anzusuchen. Einige Bundesländer sehen solche Stipendien vor - z.B. Niederösterreich (Top-Stipendium) und Öberösterreich. Erkundigen Sie sich am besten beim Servicetelefon des Bundeslandes, in dem Sie oder Ihre Eltern den Hauptwohnsitz haben.

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Anerkennung von Lehrveranstaltungen / Zweitfächer / Alternative Erweiterungen im BA-Curriculum

Grundsätzlich ist bei Bezug eines Erasmus-Stipendiums die Anerkennung von mind. 6 Semesterwochenstunden für einen Aufenthalt von bis zu 5 Monaten notwendig; bei Aufenthalten über 5 Monaten müssen 12 Semesterwochenstunden nachgewiesen werden. Für die BA/MA-Studienpläne gelten ECTS-Punkte: pro Monat müssen mind. 3 ECTS-Punkte anerkannt werden. Für das Joint-Study-Stipendium gibt es zur Zeit keine verpflichtenden Mindesterfordernisse.
Folgende Kriterien sind für die Anerkennung zu beachten: 1. vergleichbare Länge eines Kurses an der ausländischen Universität; 2. vergleichbares Niveau (Kurse aus dem 1. Studienjahr können für den 2. Studienabschnitt nicht anerkannt werden, allenfalls für einen Teil der freien Wahlfächer) 3. + 4. vergleichbare Inhalte bzw. Anforderungen. Die ECTS credits dienen der Orientierung, werden aber nicht in jeden Fall 1:1 umgerechnet. Genauere Informationen finden Sie auf der Seite Recognition of courses / principles.

Zweitfächer:
UK / Irland: Die Belegung von LVA an anderen Instituten der Gastuniversitäten ist nicht automatisch möglich und muß individuell nachgefragt werden. Tendenziell wird es von Jahr zu Jahr schwieriger, Kurse aus anderen Fächern mitzubelegen, besonders wenn diese an größeren Instituten mit vielen eigenen Austauschprogrammen stattfinden (z.B. Geschichte, Theaterwissenschaften, Film Studies). Wegen der Anerkennung müssen Sie sich mit dem/der zuständigen Studienprogrammleiterin der anderen Studienrichtung in Verbindung setzen; für die Anerkennung von freien Wahlfächern im Rahmen des Diplomstudiums Anglistik und Amerikanistik ist die Ansprechperson Mag. Wittmann.
An den nordamerikanischen Universitäten können in der Regel Lehrveranstaltungen aus dem gesamten geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich problemlos belegt werden.

MA-Studien: Da es im MA-Studium keine Möglichkeit gibt, LVen, die nicht in das Pflicht-Curriculum passen, als "freie Wahlfächer", Alternative Erweiterungen etc. anzuerkennen, ist eine besonders genaue Prüfung des Lehrangebots im Vorhinein notwendig, bzw. sollten BewerberInnen insbesondere jene Module, die inahltlich wenig spezifiziert sind, freihalten (also nicht schon in Wien absolvieren).

BA-Curriculum - Alternative Erweiterungen:
Durch die seit Oktober 2010 existierenden "Alternativer Erweiterungen" (15 ECTS) im BA-Curriculum ist die Anerkennung von LVen, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht ins BA-Curriculum passen, etwas leichter geworden. Vielleicht werden auf diese Weise jene britischen Studienplätze, wo es keine oder nur sehr beschränkt Zugang zu English Studies gibt, vor allem für BA-Studierende interessant, die auf diese Weise immerhin ein Studium an einer britischen Uni in einem englischsprachigen Umfeld durchführen können.

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Kursformen an angelsächsischen (und anderen europäischen) Universitäten

An angelsächsische Universitäten gibt es viel mehr LVen mit beschränkter Teilnehmerzahl und aktiver Beteiligung (ähnlich einem PS oder einer AR bei uns) als Vorlesungen. Oft bilden auch eine Vorlesung, die nicht separat geprüft wird, und ein "seminar" gemeinsam einen Kurs ("module"); aber vor allem im zweiten bis (wo vorhanden) vierten Studienjahr werden meist nur Kleingruppenkurse mit regelmäßiger Mitarbeit und mehreren kürzeren schriftlichen Arbeiten angeboten. Die Lehre ist persönlicher, aber auch arbeitsintensiver während des Semesters (regelmäßige Lektüre, mehr Hausübungen usw.), daher ist die Zahl der Kurse, die man pro Semester oder Trimester belegen darf, beschränkt. Das Institut garantiert eine Anrechnung im Pflichtausmaß bzw. darüber hinaus; es ist aber meist so, daß im Ausland weniger Lehrveranstaltungen pro Semester absolviert werden können, als man in der gleichen Zeit in Wien "erledigen" könnte. Wenn man weitere Einschränkungen, z.B. im Hinblick auf das Zweitfach, mitbedenkt, kann eine gewisse Studienverzögerung eintreten, die aber in der Regel durch zahlreiche andere positive Erfahrungen wettgemacht wird. Die Universität Wien rechnet übrigens Semester mit Mobilitätsprogramm zu den Mindeststudienzeiten plus Toleranzsemesters dazu, d.h. die Zahl der studienbeitragsfreien Semester erhöht sich dadurch! (Der Bezug der Familienbeihilfe verlängert sich aber leider in diesem Fall nicht)

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Unterbringung an den Gastuniversitäten

Eine Garantie auf Unterbringung durch die Gastuniversitäten gibt es innerhalb der Austauschprogramme nicht. Angelsächsische Universitäten betreiben allerdings ihre eigenen Studentenheime meist direkt am Universitätsgelände (= Campus) und sind bemüht, den GaststudentInnen nach Maßgabe Plätze on campus zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich agieren die Accommodation Offices der Universitäten auch als Vermittler für den Privatmarkt. In der Praxis sind Unterkünfte in shared houses oder shared flats außerhalb des Uni-Geländes (off campus) oft billiger und besser als am Campus selbst. Generell sind die Unterkunftskosten weit höher als in Österreich; in den USA sind Zimmer am Campus außerdem mit einem Meal Plan (Essensbons) gekoppelt, was die Kosten zusätzlich erhöht und einem vom Angebot der Uni-Mensen abhängig macht.

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Einteilung des Studienjahres an ausländischen Universitäten

Die Einteilung des Studienjahrs im Ausland unterscheidet sich oft deutlich von Österreich, was leider auch die Teilung von Plätzen erschwert. Viele britische und irische Universitäten haben ihre "term dates" in den letzten Jahren der nordamerikanischen Einteilung angenähert. Bei den University Profiles sind Links zu den academic calendars bzw. term dates angegeben, die Sie sich unbedingt anschauen sollten!

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Weiterer Programmablauf nach der Nominierung

Nach den Interviews und der Verteilung der Studienplätze unter den BewerberInnen Mitte März erfolgt die Verständigung der Partnerunis durch die KoordinatorInnen. Zwischen April und Juli erfolgt nach und nach die formale Aufnahme an den Universitäten und die Reservierung der Unterbringung; in vielen Fällen muß auch schon eine Kurs(vor)auswahl bekanntgegeben werden, diese kann / soll in Absprache mit Mag. Wittmann erfolgen. Im Lauf des SS melden Sie sich an der Uni Wien für das entsprechende Stipendium an (Formulare sind online erhältlich, müssen aber persönlich im Büro f. Studierendenmobilität abgegeben werden). Bei den Joint-Study-Plätzen endet die Frist für die Einreichung des Stipendiumsantrags (immer) Mitte April; bei den Erasmus-Plätzen gibt es nach Ländern gestaffelte Termine, die zum Teil sehr früh angesetzt sind (UK: Ende März/Anfang April) - fällt sehr häufig in die Karwoche bzw. Die Woche nach Ostern!

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Allgemeine Bemerkungen zu Studienplätzen an angelsächsischen Universitäten

oder Warum es relativ wenige Plätze für Anglistikstudierende an englischsprachigen Universitäten gibt

Die Erasmus-Plätze (EU) kommen durch Verträge zustande, in denen die Partneruniversitäten eine bestimmte Zahl von ausländischen Studierenden unter Verzicht auf Studiengebühren aufnehmen. Für Staaten, in denen (höhere) Studiengebühren zur Tradition gehören, wie Großbritannien, waren diese Programme daher immer mit finanziellen Nachteilen verbunden, die jedoch vor allem in der Aufbauphase (in den 1990er Jahren) durch finanzielle Förderungen aus Brüssel großteils wettgemacht wurden. Doch sollten sich die Programme im Lauf der Zeit selbst erhalten.
Seit mehreren Jahren ist feststellbar, dass die English Departments in Großbritannien und Irland versuchen, die Vereinbarungen nunmehr schrittweise auslaufen zu lassen. In vielen Fällen sind nicht sie, sondern die German Departments die eigentlichen "Nutznießer" der Abkommen (d.h. es kommen keine AnglistInnen aus Großbritannien nach Wien, sondern Studierende, die moderne Fremdsprachen, darunter Deutsch, studieren). Dazu kommt, dass in allen angelsächsischen Ländern - Großbritannien, den USA, aber auch Kanada - ein abnehmende Interesse an Germanistik und Deutsch als Fremdsprache zugunsten anderer Sprachen und Kulturen (Spanisch, Chinesisch, Arabisch usw.) spürbar ist; viele German Departments kämpfen um ihren Weiterbestand, einige wurden in den letzten Jahren geschlossen. Unter diesen Rahmenbedingungen ist eine Erweiterung der Programme äußerst schwierig, selbst der Erhalt im bisherigen Umfang nicht gesichert. Dessenungeachtet gewinnen wir ab und zu neue Plätze dazu, wie z.B. Southampton.

Bei den US-Universitäten werden die (sehr hohen) Studiengebühren für die Wiener Studierenden von jenen amerikanischen Studierenden bezahlt, die nach Wien kommen, daher ist hier eine ausgeglichene Bilanz des Austauschvolumens generell unerläßlich (also kein Interesse in den USA für Wien --> keine Plätze für uns!).

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Links

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Ablauf: Programme
Wittmann | Soukup  | Draxlbauer

•  Bewerbung: Formular + Motivationsschreiben bis 20.02.2012 (Tipps  Motivationsschreiben)
•  ANMELDEFORMULAR
(Wittmann, Soukup, Draxlbauer)
•  Registrierung in der Erasmus-Datenbank ab Jänner 2012
•  Interviews am 12.03.2012 (Rektorstag)

•  Vergabetreffen wird bekanntgegeben
•  März bis Juli/August: Aufnahme an die Gastuni, provisorische LVA-Auswahl, Unterkunft, Zuteilung der Stipendien

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